Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Zuschuss
Gefördert werden umfassende Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer oder Erbbauberechtigte
Nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.07.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU-ABl. L 187/1 vom 26.06.2014) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14.06.2017 (EU-ABl. L 156/1 vom 20.06.2017 - nachfolgend: AGVO)
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- Unternehmen bzw. Sektoren in den Fällen des Artikel 1 Abs. 2 bis 5 AGVO
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Modernisierung von erhaltungswürdigen Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, im Sinne der Verbesserung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Energie oder sonstige Ressourcen einsparen oder den Anfall von Abfällen und Abwässern verringern
- notwendige Maßnahmen der Instandsetzung, wenn sie im Zusammenhang mit einer Modernisierung durchgeführt werden, die andernfalls unvollständig oder erfolglos bliebe
- Maßnahmen an eigengenutzten Wohnungen in Mietwohngebäuden, wenn das Bauvorhaben zusätzlich mindestens drei Mietwohnungen umfasst
Obergrenzen der förderfähigen Kosten:
- 2.056,- € je m² und 21-jähriger Bindung.
- Die Obergrenze der förderfähigen Kosten erhöht sich, je nach erreichtem energetischen Standard, wie folgt:
- Stufe 1 Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²a 167,00 €/m² Wfl.
- Stufe 2 Endenergiebedarf ≤ 75 kWh/m²a 328,00 €/m² Wfl.
- Stufe 3 IFB-Effizienzhaus 70 im Bestand 439,00 €/m² Wfl.
- Stufe 4 IFB-Effizienzhaus 55 im Bestand 632,00 €/m² Wfl.
- Stufe 5 IFB-Effizienzhaus 40 im Bestand 701,00 €/m² Wfl.
- Stufe 6 IFB-Passivhaus im Bestand 701,00 €/m² Wfl.
- Stufe 7 IFB-Niedrigstenergie-Haus im Bestand 767,00 €/m² Wfl.
- Stufe 8 IFB-Effizienzhaus-Plus im Bestand 781,00 €/m² Wfl.
- bei Einbau von ventilatorgestützten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erhöhen sich die förderfähigen Kosten um 87,50 €/m² Wfl.
Art und Höhe der Förderung
1. Baukostenzuschuss
- Zuschuss zu den Baukosten, deren Finanzierung durch den modernisierungsbedingten Mehrertrag des Grundstücks nicht möglich ist
2. Mietzuschuss zur Gewährleistung, dass die Miete nach Fertigstellung die Ausgangsmiete von 6,35 € je m² Wohnfläche monatlich nicht überschreitet
- Kapitalisierungszinsfuß entspricht dem gewichteten Durchschnittszins der innerhalb der förderfähigen Kosten eingesetzten Fremd- bzw. Eigenmittel des Antragstellers
- Auszahlung erfolgt abgezinst in einer Summe nach Fertigstellung des Bauvorhabens
3. Konditionen
- keine Verwaltungsgebühr für die Bewilligung und Amtshandlungen im Rahmen der Verwaltung der Fördermittel gemäß der Gebührenordnung für die IFB Hamburg
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.