Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Stromspeichertechnik (2.1.4)

Zuschuss von 200,00 € pro kWh, max. 2.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Maßnahmen zur Stromspeichertechnik.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen als Eigentümer
- natürliche und juristische Personen als Mieter oder Pächter mit Zustimmung der Eigentümer

Nicht antragsberechtigt:
- städtische Einrichtungen
- Gewerbebetriebe
- Hersteller von Anlagen oder deren Komponenten sowie Personen, die solche Anlagen planen, errichten oder damit Handel treiben

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicherung zur Eigenstromnutzung
- Klein-Windkraftanlagen mit Batteriespeicherung zur Eigenstromnutzung

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 200,- € pro kW Speichergröße
- maximal 2.000,- € je Gebäude

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.