Stromspeichertechnik (2.1.4)
Zuschuss von 200,00 € pro kWh, max. 2.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zur Stromspeichertechnik.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen als Eigentümer
- natürliche und juristische Personen als Mieter oder Pächter mit Zustimmung der Eigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- städtische Einrichtungen
- Gewerbebetriebe
- Hersteller von Anlagen oder deren Komponenten sowie Personen, die solche Anlagen planen, errichten oder damit Handel treiben
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicherung zur Eigenstromnutzung
- Klein-Windkraftanlagen mit Batteriespeicherung zur Eigenstromnutzung
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 200,- € pro kW Speichergröße
- maximal 2.000,- € je Gebäude
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.