Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Photovoltaik und Speicher

Zuschuss von 7,50 %, max. 1.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit mindestens 1 kWp bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie selbstgenutzten Eigentumswohnungen, die vor dem 01.01.2002 errichtet wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 7,5 %
- maximal 1.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.