Errichtung von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen der Stadt Rheine
Zuschuss von min. 5.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduzierung von Folgekosten bei Errichtung oder Ersterwerb von Familienheimen oder Eigentumswohnungen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Ehepaare, Familien und Alleinerziehende, die die Einkommensgrenze gemäß § 13 WFNG NRW einhalten bzw. bis max. 40 % überschreiten
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Solaranlagen zur Warmwasser-Bereitung (5 Punkte/m² Kollektorfläche, maximal 50 Punkte)
- Photovoltaikanlagen 5 Punkte/kW (max. 25 Punkte)
- Stromspeicheranlagen 25 Punkte
- Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (40 Punkte)
- Regenwassernutzung 10 Punkte je Tank ab 1.500 Liter
Art und Höhe der Förderung
1. Baukostenzuschuss
- Zuschuss von 5.000,- € zuzüglich 500,- € je Kind (auch für Kinder, die im ersten Jahr nach Bezug geboren werden)
- für den Fall der Nutzung durch mehrere Generationen weiterer Baukostenzuschuss von 3.000,- €, , wenn eine zusätzliche abgeschlossene Einliegerwohnung im Sinne des Baurechtes durch volljährige Verwandte ersten Grades gerader Linie genutzt wird und diese die Einkommensgrenze nach § 13 WFNG einhalten bzw. bis maximal 40 % überschreiten
2. Folgekostenzuschuss bei Nutzung erneuerbarer Energien
- für 0 bis 20 Punkte kein Zuschuss
- ab 21 Punkte Zuschuss von 20,- € je Punkt
- Erstattung von Energieberatungskosten von bis zu 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.