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Photovoltaikanlagen

Zuschuss von min. 50,00 , max. 1.000,00

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Erstinstallation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lotte
- Antragsberechtigt ist der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtige des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Stellt ein Mieter eines Objektes den Antrag, so wird die schriftliche Zustimmung des Eigentümers benötigt

Nicht antragsberechtigt:
- Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, freiberuflich tätige Personen, Stiftungen,
Genossenschaften, Schulen, Kindergärten und eingetragene Vereine

Förderfähig

Förderfähige Anlagen:
- Photovoltaikanlagen auf Neubauten mit einer Mindestleistung von 10 kWp und in Verbindung mit einer Heizung, die mittels erneuerbarer Energien betrieben wird
- Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden mit einer Leistung von min. 6 kWp
- Balkon-/Stecker-Photovoltaikanlagen

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen auf Neubauten Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden Zuschuss von 500,- €, ab 6 kWp zusätzlicher Zuschuss von 50,- €pro weiterem vollem kWp, maximal 1.000,- €
- für Balkon-/Stecker-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 50,- € je Modul, maximal 100,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.