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Erneuerbare Energien

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern an Bestandsgebäuden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen des privaten Rechts als Hauseigentümer oder als Mieter mit Zustimmungserklärung der Eigentümer

Aktueller Hinweis

Umweltförderprogramm 2022 - Fördermittel sind ausgeschöpft
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für das Umweltförderprogramm 2022 der Gemeinde Heddesheim ausgeschöpft. Anträge können nicht mehr angenommen werden. Anträge für das Umweltförderprogramm 2023 können ab dem 01.01.2023 gestellt werden. Die dazugehörigen Antragsformulare stehen ab 01.12.2022 zum Download bereit.

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen an Gebäuden Zuschuss von 150,- € kWp, maximal 1.500,- €
- für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonmodule) Zuschuss von 100,- € pro Modul, maximal für zwei Module
- für die Installation und Inbetriebnahme von Stromspeichern Zuschuss von 150,- € pro kWh, maximal 1.500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.