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Modernisierung von Mietwohnungen - B - Ausstattungsverbesserungen und umfassende Modernisierung

Zuschuss von 40,00 % der förderfähigen Kosten

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert werden Ausstattungsverbesserungen, umfassende Modernisierungen sowie Dachgeschossausbauten und Aufstockungen von Mietwohnungen in Mietwohngebäuden mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter ist als 20 Jahre.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.07.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU-ABl. L 187/1 vom 26.06.2014) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14.06.2017 (EU-ABl. L 156/1 vom 20.06.2017 - nachfolgend: AGVO)
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
- Unternehmen bzw. Sektoren in den Fällen des Artikel 1 Abs. 2 bis 5 AGVO

Förderfähig

Fördefähige Maßnahmen:
1. Grundmodule
1.1 Reine Ausstattungsverbesserungen, mit denen die Wohnbedingungen verbessert werden bei einem  Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a
1.2 Umfassende Modernisierungsmaßnahmen, Ausstattungsverbesserungen und energetische Maßnahmen müssen kombiniert werden und es muss mindestens die energetische Stufe 1 erreicht werden
1.3 Dachgeschossausbau und Aufstockung, es muss mindestens die energetische Stufe 1 erreicht werden
- Diese Förderung kann auch als Einzelmaßnahme, unabhängig von einer Ausstattungsverbesserung oder umfassenden Modernisierung des Bestandsgebäudes in Anspruch genommen werden.
1.4 Umbau zu barrierefreien und Rollstuhlbenutzer Wohnungen in Anlehnung an DIN 18040-2 oder 18040-2R
1.5 Modernisierung und Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen

2. Ergänzungsmodule
2.1 Energetische Modernisierung
2.2 Nachhaltige Dämmstoffe mit dem Gütezeichen RAL-UZ 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder dem natureplus-Siegel
2.3 Innovative ökologische Technologien, Einsatz besonders innovativer Dämmstoffe und Technologien im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung
2.4 Holzbauförderung
2.4 Backsteinfassaden

Art und Höhe der Förderung

1. Grundmodule
1.1 Reine Ausstattungsverbesserungen, mit denen die Wohnbedingungen verbessert werden
- laufender Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 1.000,- € je m² Wohnfläche der modernisierten Wohneinheiten
1.2 Umfassende Modernisierungsmaßnahmen
- laufender Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 990,- € je m² Wohnfläche der modernisierten Wohneinheiten
1.3 Dachgeschossausbau und Aufstockung
- laufender Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 990,- € je m² Wohnfläche der modernisierten Wohneinheiten
1.4 Umbau zu barrierefreien und Rollstuhlbenutzer Wohnungen
- für barrierenreduzierenden Umbau laufender Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 37.290,- € je Wohneinheit
- für barrierefreien Umbau nach DIN 18040-2 laufender Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 44.000,- € je Wohneinheit
1.5 Aufzugsanlagen
- für die Nachrüstung und Erweiterung von Aufzugsanlagen vom 1. bis zu, 3. Geschoss Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 37.870,- € je Geschoss und 15.7400,- € je weiteres Geschoss
- für Modernisierung von Aufzugsanlagen Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 7.870,- € je Geschoss
- für Aufzugsanlagen, die im Stillstand eine Leistungsaufnahme von max. 50 W nachweisen, Zuschuss von 40 % der maximal förderfähigen Kosten von 5.000,- € je Anlage

2. Ergänzungsmodule
2.1 Energetische Modernisierung
- Stufe 1, bei Erreichen eines Endenergiebedarfes von maximal 90 kWh/m²a Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 167,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- Stufe 2, bei Erreichen eines Endenergiebedarfes von maximal 75 kWh/m²a Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 328,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- Stufe 3, bei Erreichen des Standards "IFB-Effizienzhaus 70" im Bestand Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 439,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- Stufe 4, bei Erreichen des Standards "IFB-Effizienzhaus 55" im Bestand Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 632,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- Stufe 5 und 6, bei Erreichen des Standards "IFB-Effizienzhaus 40" oder "IFB-Passivhaus" im Bestand Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 701,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- Stufe 7, bei Erreichen des Standards "IFB-Niedrigstenergie-Haus" im Bestand Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 767,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- Stufe 8, für "IFB-Effizienzhaus-Plus" im Bestand Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 781,- € je m² förderfähiger Wohnfläche
- für Lüftungsanlagen mit WRG Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 87,50 € je m² förderfähiger Wohnfläche
2.2 Nachhaltige Dämmstoffe
- für den Einsatz von nachhaltigen Dämmstoffen an Fassaden, auf Flachdächern oder auf obersten Geschossdecken, Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 32,50 € je m² Bauteilfläche
2.3 Innovative ökologische Technologien
- Zusätzliche Fördermittel, Entscheidung durch die IFB Hamburg in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
2.4 Holzbauförderung
- für den Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 2,25 € je Kilogramm Holzprodukt
2.5 Backsteinfassaden
- für Klinkerriemchen Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 175,- € je m² für Fassade an Gebäuden mit normalem Aufwand, 200,- € an Gebäuden mit hohem Aufwand
- für Vollsteine Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 225,- € je m² Fassade an Gebäuden mit normalem Aufwand, 300,- € an Gebäuden mit hohem Aufwand
- für Fugensanierung Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten um 187,50 € je m² Fassade an Gebäuden mit normalem Aufwand, 212,50 € an Gebäuden mit hohem Aufwand

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.