Speichersysteme für Photovoltaikanlagen (5.8.4)
Zuschuss von 250,00 % pro kWh
Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 30 kWp und Inbetriebnahmedatum nach dem 31.03.2012.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen
- alle gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden
- Das Einverständnis der Gebäudeeigentümerin bzw. des Gebäudeeigentümers für die Durchführung der beantragten Maßnahme ist erforderlich, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümerin bzw. Eigentümer des Gebäudes ist wie z.B. bei Wohnungseigentumsverwaltungen /Hausverwaltungen.
- Die Antragstellung durch einen Bauträger ist möglich.
Förderfähig
Erforderliche technische Komponenten:
- Speichertechnik auf Basis von Lithium-Ionen-Batterien mit einer Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren
- Energiezähler zur Erfassung relevanter Messgrößen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 250,- € pro kWh Bruttospeicherkapazität
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.