1.1 Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 150,00 € pro kWp, max. 1.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder an Fassaden auf Graben-Neudorfer Gemarkung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 150,- €/kWp neu installierter Leistung
- maximal 1.000,- €
- für die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage durch einen Steuerberater, der von einer Steuerberaterkammer zugelassen ist, Zuschuss von 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.