Eigenstromnutzung (7.5)
Zuschuss von min. 1.500,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zur Eigenstromnutzung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Gebäude- oder Grundstückeigentümer
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- intelligente Akkuspeicher für Stromerzeugungsanlagen bei Ergänzung zu vorhandenen oder neuen Stromerzeugungsanlagen auf dem eigenen Grundstück an Bestandsgebäuden mit Bauantrag vor 2016 und einer Mindestnutzkapazität von 5 kWh
- Bonus "Power-to-heat" Einbau eines regelbaren Heizstabs oder einer Wärmepumpe mit Smart Grid ready bei der Nutzung von Eigenstrom
- Bonus "Power-to-mobile" Einbau einer regelbaren Wallbox bei der Nutzung von Eigenstrom
- Balkonanlagen mit einer Mindestleistung von 300 Watt
Art und Höhe der Förderung
- für Akkuspeicher Zuschuss von 1.500,- €
- für Heizstäbe Zuschuss von 300,- €
- für Wallboxen Zuschuss von 300,- €
- für Balkonsolaranlagen Zuschuss von 300,- € je Wohneinheit bzw. Stromzähler
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.