Unternehmen für Ressourcenschutz - Investitionsförderung
Zuschuss
Gefördert werden Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Produktionsunternehmen
- Dienstleistungsunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung (z.B. Wohnungsbaugenossenschaften oder Sportvereine)
Nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Entscheidung der EU-Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen (Beispiele):
1. Reduzierung des Energieeinsatzes und Senkung der CO2-Emissionen
- effektivere Energieerzeugung
- Wärmerückgewinnung
- energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen
2. Einsparung von Wasser oder Substitution von Trinkwasser sowie Verringerung der Abwassermenge
- Kreislaufführung
- Mehrfachnutzung von Wasser
3. Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen
4. Förderfähige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Heizungsanlagen mit einer vorhandenen Heizwärmeleistung über 50 kW (bei Umstellung auf Bioenergie oder Einbindung von Solarthermieanlagen auch kleinere Anlagen) in Gewerbe- und Mehrfamilienwohngebäuden
4.1 Wärmeerzeugung
- Installation von Brennwerttechnik mit modulierender Fahrweise und Maßnahmen zur Nutzung des Brennwertes (niedrige Rücklauftemperatur).
- Anpassen der Wärmeerzeugerleistung an den tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes
- Installation von Blockheizkraftwerken
- Installation von Strahlungsheizungen
- Umstellung auf Bioenergie und Einbindung von Solarthermieanlagen (Förderung durch Förderprogramm "Erneuerbare Wärme")
4.2. Wärmeverteilung
- hydraulischer Abgleich bei Vorhandensein bzw. nach Installation der dafür notwendigen Regelarmaturen, Strang- und Thermostatventile
- Einbau von Hocheffizienzpumpen
- Absenkung der Heizsystemtemperaturen zur besseren Nutzung des Brennwertes, von Abwärme oder von Solarthermie
- Einbau neuer Regelungstechnik und Anpassen der Regelorgane
- zusätzliche Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen, Austausch von Erdleitungen
- Umstellung der Warmwassererzeugung auf Speicherladesysteme oder auf Frischwassersysteme mit Durchlaufprinzip
- Bau von Nahwärmenetzen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss als Festbetrag pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material (Rohstoffe, Chemikalien, Abfälle) bzw. pro eingespartem Kubikmeter Wasser entsprechend vorgegebenen Richtwerten
- für kleine und mittlere Unternehmen Zuschuss von bis zu 40 % auf den Richtwert
- für alle sonstigen Unternehmen Zuschuss von bis zu 30 % auf den Richtwert
- für Umweltstudien (EffizienzChecks) nach Artikel 24 Beihilfe von bis zu 50 %
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.