Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Kommunales Wohnbauförderprogramm - Altbauförderung

Zuschuss von max. 10.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohngebäuden nach deren Erwerb.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Privatpersonen

Förderfähig

Förderfähige Kosten:
- Maßnahmen der Verbesserung des Zuschnitts (Grundrissänderungen), des Zugangs (ab Außenkante Außenwand nach innen), der Barrierearmut, der natürlichen Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energie- und Wasserversorgung (nur innerhalb des Gebäudes, nicht der Hausanschlüsse) sowie der Entwässerung und der Sanierung der sanitären Einrichtungen (ohne Ausstattung)
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 1 oder Teil 2 einschließlich der barrierefreien Zugänglichkeit zur Wohnung (nach außen bis Grundstücksgrenze)
- bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz oder zur Einsparung von Heizenergie, zum Beispiel die nachträgliche vollständige Wärmedämmung von allen Außenwänden oder die vollständige Wärmedämmung der gesamten Kellerdecke oder die vollständige Dämmung des gesamten Daches (jeweils mindestens Mindestdämmung nach EnEV), die umfassende Erneuerung von Fenstern (alle beheizte Räume), die Erneuerung der Heiztechnik und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wenn dafür keine Förderprogramme der Stadtwerke Sigmaringen angeboten werden
- Erneuerung der Elektroinstallation

Art und Höhe der Förderung

- für Sanierungs- und Umbaukosten Zuschuss von 10 %
- maximal 10.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.