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Bürgersolarkraftwerke (1.12.1)

Zuschuss von 300,00 € je Anteilseigner

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden von der Stadt Neuburg anerkannte Bürgersolarkraftwerke.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg als Gebäudeeigentümer
- Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neuburg haben

Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige

Art und Höhe der Förderung

Zuschuss von 300,- € je Anteilseigner

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.