Bürgersolarkraftwerke (1.12.1)
Zuschuss von 300,00 € je Anteilseigner
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden von der Stadt Neuburg anerkannte Bürgersolarkraftwerke.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg als Gebäudeeigentümer
- Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neuburg haben
Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 300,- € je Anteilseigner
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.