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Ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen

Zuschuss nach Einzelfallentscheidung

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen, die nicht schon durch ein kommunales Förderprogramm bezuschusst werden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Grundstückseigentümer
- dinglich zur Grundstücksnutzung Berechtigte
- Mieter von bebauten Grundstücken mit Zustimmung der Eigentümer/Berechtigten

Art und Höhe der Förderung

Über die Förderbeträge wird im Einzelfall entschieden.

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.