Förderprogramm zur Energieeinsparung - Sondermaßnahmen (4.6)
Zuschuss von max. 40,00 % der Anschaffungskosten
Gefördert werden Maßnahmen, die besondere Energieeinspareffekte erwarten lassen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
- Mieter oder Pächter des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers vorliegt
- Unternehmen, sofern sie der Definition für Kleinstunternehmen nach der Europäischen Kommission entsprechen
Nicht antragsberechtigt
- juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations (Beschlagnahme) oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- Antragstellende, die eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben haben
- gewerbliche Wohnungsbaufirmen
Aktueller Hinweis
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 eine Haushaltssperre verhängt. Dadurch wurden alle kommunalen Ausgaben, denen keine vertragliche bzw. rechtliche Verpflichtung oder kommunale Pflichtaufgaben zugrunde liegen, vorerst gestoppt; hiervon sind auch Neuanträge im Rahmen des Förderprogramms betroffen. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann das Förderprogramm wieder anläuft; diese Entscheidung obliegt dem Gemeinderat. Aus diesem Grund kann die Gemeinde Unterhaching derzeit leider keine neuen Förderzuschüsse in Aussicht stellen. Alle eingehenden Anträge werden jedoch chronologisch erfasst und, sobald eine Entscheidung des Gemeinderats vorliegt, weiterbearbeitet. Sie können also gerne weiterhin einen Förderantrag einreichen.
Förderfähig
Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
- Dämmung von gewerblich genutzten Altbauten
- Transparente Wärmedämmung
- Luftkollektoren
- Absorptionswärmepumpen zur Raumkühlung
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von bis zu 40 % der Anschaffungs- und Installationskosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.