Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen (5.3)
Zuschuss von 1.000,00 € pro kWp, max. 4.500,00 € je Gebäude
Gefördert werden Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- private Gebäudeeigentümer
- Eigentümergemeinschaften
- juristische Personen des privaten Rechts wie Gesellschaften, Genossenschaften, Körperschaften usw.
- Mieter und Betreiber von Anlagen (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferanten/Contractoren)
Nicht antragsberechtigt:
- Bund und Land
- Hersteller von Anlagen, Bauteilen oder deren Komponenten
- Personen, die Anlagen, Bauteile oder deren Komponenten planen, errichten oder damit handeln
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 1.000,- €/kWp PV-Leistung
- maximal 4.500,- € je Gebäude
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.