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Photovoltaikanlagen (5.2/5.2.3)

Zuschuss von max. 2.500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Einbau ortsfest montierter Photovoltaikanlagen mit mindestens 1,0 kWp zur Netzstromeinspeisung und zur direkten Nutzung des Solarstroms sowie die Installation von Plug-In-Photovoltaikanlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- private Gebäudeeigentümer
- Eigentümergemeinschaften
- juristische Personen des privaten Rechts wie Gesellschaften, Genossenschaften, Körperschaften usw.
- Mieter und Betreiber von Anlagen (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferanten/Contractoren)

Nicht antragsberechtigt:
- Bund und Land
- Hersteller von Anlagen, Bauteilen oder deren Komponenten
- Personen, die Anlagen, Bauteile oder deren Komponenten planen, errichten oder damit handeln

Art und Höhe der Förderung

1. Für Photovoltaikanlagen
- Zuschuss von 1.000,- €/kWp
- maximal 2.500,- € je Anlage bzw. Gebäude
- maximal 2.500,- € je Person bei Beteiligung an Bürgersolaranlagen

2. Für Plug-In-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke/Plug&Play-Photovoltaikanlagen)
- Zuschuss von 50,- €/Wp
- maximal 300,- € je Anlage

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.