Energieeinsparung und Nutzung regenerativer Energien - Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden ortsfeste Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher sowie die Nachrüstung von Batteriespeichern bei bestehenden wie Neuanlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Mieter oder Pächter von privaten Wohngebäuden in Oberschleißheim- Nicht antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe und Hersteller von Anlagen sowie Personen, die solche Anlagen planen, errichten oder damit handeln
Aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie: Aufgrund der weiterhin angespannten Finanzlage der Gemeinde können aktuell leider keine Anträge auf freiwillige Leistungen nach dem Energiespar-Förderprogramm angenommen werden.
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher zinsloses Darlehen von 2.000,- €
- für Batteriespeicher zinsloses Darlehen von 250,- € je kWh Speicherkapazität
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.