Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 1.000,00 €, max. 5.000,00 €
Gefördert werden photovoltaische Anlagen, die der Versorgung von Wohngebäuden dienen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen auf Gebäuden, für die keine PV-Pflicht besteht, Zuschuss von 100,- € je kWp, maximal 1.000,- €
- für Anlagen auf Gebäuden, für die PV-Pflicht besteht, Zuschuss von 100,- € je kW für die Leistung, die über die aus der PV-Pflicht ergebenden Peakleistung hinausgeht, maximal 1.000,- €, maximal 1.000,- €
- maximal 5 Anlagen pro Gebäude
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.