Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Photovoltaikanlagen (4.3.4)

Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 2.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Gebäudeeigentümer
- Mieter mit Einverständnis der Eigentümer

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 10 % der Investitionssumme
- maximal 2.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.