Photovoltaikanlagen (4.3.4)
Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 2.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gebäudeeigentümer
- Mieter mit Einverständnis der Eigentümer
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 10 % der Investitionssumme
- maximal 2.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.