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Energieeinsparung im Wohnungsbau - Stromspeicher (4.)

Zuschuss von 250,00 € pro kWh, max. 1.500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Kauf und die Montage eines Stromspeichers als Nachrüstung zu einer bestehenden Photovoltaikanlage oder im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Gebäudeeigentümer (Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften), Erbbauberechtigte sowie Pächter oder Mieter, als natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- für das Gebäude muss bis zum 31.01.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein und überwiegend dem Wohnen dienen oder ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein
- geplante Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden

Art und Höhe der Förderung

1. Für den Speicher
- Zuschuss von 250,- € pro kWh
- maximal 1.500,- €

2. Höchstförderung für mehrere Maßnahmen aus dem Gesamtprogramm "Energieeinsparung im Wohnungsbau"
- maximal 10.000,- € je Gebäude, Antragsteller und Jahr

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.