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Energieeinsparung im Wohnungsbau - Photovoltaikanlagen (1.)

Zuschuss von max. 3.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden ortsfeste Photovoltaikanlagen zur direkten Nutzung des Solarstromes im Haushalt (Eigenverbrauch) einschließlich erforderlicher Installationen wie Wechselrichter und Elektroinstallationen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Gebäudeeigentümer (Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften), Erbbauberechtigte sowie Pächter oder Mieter, als natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer

Art und Höhe der Förderung

1. Für PV-Anlage
- Zuschuss von bis zu 200,- € pro kWp für die ersten 10 kWp
- je weiteres kWp Zuschuss von 100,- € bis zu 20 kWp

2. Höchstförderung für mehrere Maßnahmen aus dem Gesamtprogramm "Energieeinsparung im Wohnungsbau"
- maximal 10.000,- € je Gebäude, Antragsteller und Jahr

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.