Energieeinsparung im Wohnungsbau - Photovoltaikanlagen (1.)
Zuschuss von max. 3.000,00 €
Gefördert werden ortsfeste Photovoltaikanlagen zur direkten Nutzung des Solarstromes im Haushalt (Eigenverbrauch) einschließlich erforderlicher Installationen wie Wechselrichter und Elektroinstallationen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gebäudeeigentümer (Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften), Erbbauberechtigte sowie Pächter oder Mieter, als natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
Art und Höhe der Förderung
1. Für PV-Anlage
- Zuschuss von bis zu 200,- € pro kWp für die ersten 10 kWp
- je weiteres kWp Zuschuss von 100,- € bis zu 20 kWp
2. Höchstförderung für mehrere Maßnahmen aus dem Gesamtprogramm "Energieeinsparung im Wohnungsbau"
- maximal 10.000,- € je Gebäude, Antragsteller und Jahr
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.