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Energieeinsparung - Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Zuschuss von min. 250,00 €, max. 4.600,00 je Anlage

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Dachflächenanlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit einer Leistung von 0,5 kWp bis 30 kWp und einem Eigenverbrauch von mindestens 30 % sowie die Installation von Batteriespeichern mit einer Speicherleistung von maximal 30 kWh.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Personen (private und juristische) für die in ihrem Eigentum stehenden Wohn- oder Gewerbegebäude, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft

Art und Höhe der Förderung

1. Photovoltaikanlagen
- für Anlagen bis 3 kWp Zuschuss von 250,- €
- für Anlagen bis 10 kWp Zuschuss von 500,- €
- für jedes weitere kWp Zuschuss von 30,- €

2. Batteriespeicher
- Zuschuss von 20 % der Anschaffungskosten, maximal 3.000,- €
- bei einem Eigenversorgungsgrad von mindestens 60 % durch Einsatz einer intelligenten Steuerung (Smart Grid) zusätzlicher Zuschuss von 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.