Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Photovoltaikanlagen bei denen eine weitestgehende Verschattungsfreiheit gewährleistet ist.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen
Aktueller Hinweis
Alle Mittel für 2022 vergeben - Anträge für 2023 vorerst nicht möglich
Durch die Überarbeitung der Förderrichtlinien sind für 2023 bis auf Weiteres keine neuen Anträge möglich. Sobald wieder Anträge möglich sind, informiert die Stadt Elmshorn an geeigneter Stelle darüber.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 300,- € je Anlage zuzüglich 150,- €/kWp
- maximal für 6 kWp je Anlagenstandort
- maximal 50 % der Investitionskosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.