Ortsgemeinde Bornheim: Energiesparrichtlinie
Zuschuss von max. 3.000,00 €
Gefördert werden fossilenergiefreie Neubauten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen, als Mieter oder Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer privat genutzten Wohnung auf dem Genbiet der Ortsgemeinde Bornheim
Art und Höhe der Förderung
- für Energieberatungen Übernahme des Eigenanteil von 10,- € bzw. 20,- €
- für die Ersatzanschaffung von hocheffizienten Heizungsumwälzpumpen der Effizienzklasse A Zuschuss von 100,- €
- für Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen auf Dächern bis zu einer Gesamtleistung von 8 kWp je Anlage zum Zwecke des Eigenverbrauchs und der Netzeinspeisung Zuschuss von 250,- € je kWp, maximal 1.000,- € je Anlage
- für Speicherbatterien für selbst erzeugten Strom zum überwiegenden Zweck des Eigenverbrauchs Zuschuss von von 30 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,- €
- für die fachgerechte Dämmung von Fassaden bei Wohnhäusern durch anerkannte Fachfirmen Zuschuss von 500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für die fachgerechte Dämmung der Kellerdecke, sonstigen Decken unter oder über beheizten Wohnräumen oder der obersten Geschossdecke durch anerkannte Fachfirmen Zuschuss von 250,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für den fachgerechten Austausch von Fenstern und Haustüren, die die Vorgaben der zum Zeitpunkt des Austauschs geltenden EnEV übertreffen Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,- €
- für den Austausch von Nachtspeicheröfen gegen hocheffiziente Neugeräte Zuschuss von 200,- €, maximal 1.000,- € je Wohnhaus
- für thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,- €
- für Holzvergaser-, Hackschnitzel- und Pellet-Heizkessel als Zentralheizung Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,- €
- für Wärmepumpen, die an ein wasserführendes Heizungsnetz angeschlossen werden Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,- €
- für zentrale/dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,- €
- für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage zur Optimierung der Heizleistung durch eine Fachfirma Zuschuss von 100,- €
- Die Gesamtförderung je Antragsteller beträgt 3.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.