Sanierungsgebiete "Herzogstraße/Schlossplatz" und "Ausbesserungswerk"
Zuschuss von max. 75.000,00 € je Grundstück und Baumaßnahme
Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer
Förderfähig
Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
- Verbesserung des Zuschnitts und der Funktionsabläufe oder der inneren Erschließung sowie die Herstellung abgeschlossener Wohneinheiten
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung
- Einrichtung moderner sanitärer Installation und Ausstattung
- Anpassung der Elektroinstallation an zeitgemäße Anforderungen
- Verbesserung der Wärmedämmung an Dächern und Außenwänden
- Einbau neuer Fenster zur Energieeinsparung und/oder Verbesserung des Schallschutzes
- weitere Maßnahmen zur Senkung des Heizenergiebedarfs (Einbau moderner Heizungen, Anbringung neuer Steuerungselemente etc.)
- Neugestaltung des äußeren Erscheinungsbildes
- für die Funktionserhaltung von Gebäuden erforderliche denkmalbedingte Mehraufwendungen, die nicht vom Landesdenkmalamt bezuschusst werden
Art und Höhe der Förderung
- bei Gebäuden mit Wohnnutzung Zuschuss von 27 % der förderfähigen Kosten
- bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung Zuschuss von 22,5 % der förderfähigen Kosten
- bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlicher Zuschuss von bis zu 9 %
- bei Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen der ökologischen Stadterneuerung Einzelzuschlag von bis zu 4,5 % je Maßnahme
- maximal 75.000,- € je Grundstück und Baumaßnahme
- bei Ordnungsmaßnahmen, die den Sanierungszielsetzungen der Stadt entsprechen, Entschädigung für die abzubrechende Gebäudesubstanz und Erstattung der Abbruchkosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.