Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Sanierungsgebiete "Herzogstraße/Schlossplatz" und "Ausbesserungswerk"

Zuschuss von max. 75.000,00 € je Grundstück und Baumaßnahme

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Eigentümer

Förderfähig

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
- Verbesserung des Zuschnitts und der Funktionsabläufe oder der inneren Erschließung sowie die Herstellung abgeschlossener Wohneinheiten
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung
- Einrichtung moderner sanitärer Installation und Ausstattung
- Anpassung der Elektroinstallation an zeitgemäße Anforderungen
- Verbesserung der Wärmedämmung an Dächern und Außenwänden
- Einbau neuer Fenster zur Energieeinsparung und/oder Verbesserung des Schallschutzes
- weitere Maßnahmen zur Senkung des Heizenergiebedarfs (Einbau moderner Heizungen, Anbringung neuer Steuerungselemente etc.)
- Neugestaltung des äußeren Erscheinungsbildes
- für die Funktionserhaltung von Gebäuden erforderliche denkmalbedingte Mehraufwendungen, die nicht vom Landesdenkmalamt bezuschusst werden

Art und Höhe der Förderung

- bei Gebäuden mit Wohnnutzung Zuschuss von 27 % der förderfähigen Kosten
- bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung Zuschuss von 22,5 % der förderfähigen Kosten
- bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlicher Zuschuss von bis zu 9 %
- bei Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen der ökologischen Stadterneuerung Einzelzuschlag von bis zu 4,5 % je Maßnahme
- maximal 75.000,- € je Grundstück und Baumaßnahme
- bei Ordnungsmaßnahmen, die den Sanierungszielsetzungen der Stadt entsprechen, Entschädigung für die abzubrechende Gebäudesubstanz und Erstattung der Abbruchkosten

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.