Klimaschutzfonds Celle - Klimaschutzmaßnahmen
Zuschuss von max. 20.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase beitragen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts
- eingetragene Vereine
- natürliche und juristische Personen
Art und Höhe der Förderung
1. Für thermische Solaranlagen mit Deckungsanteil für die Warmwassererzeugung von mindestens 50 % eines durchschnittlichen Haushaltes
- bei Anlagen mit Flachkollektoren Zuschuss von 400,- €
- bei Anlagen mit Röhrenkollektoren Zuschuss von 500,- €
2. Für weitgehenst verschattungsfreie Photovoltaikanlagen
- Zuschuss von 200,- €/kWp
- maximal 1.200,- €
3. Für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (BHKW)
- Zuschuss von 500,- €
4. Für Anlagen zur Nutzung von Erdwärme bis zu 30 kW
- je Erdwärmekollektoranlage Zuschuss von 1.000,- €
- je Erdwärmesondenanlage Zuschuss von 2.000,- €
- für Anlagen, die Erdwärme und Erdkühle nutzen, Erhöhung der Beträge um 50 %
5. Für die Errichtung innovativer Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien und/oder BHKW-Technologien
- Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten
- maximal 3.000,- € je Objekt
6. Für eine Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und in der städtebaulichen Entwicklung von Stadtquartieren
6.1 Wenn in einer Maßnahme mindestens die Gewerke Dach, Fassade, Fenster und Türen komplett saniert werden
- Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten
- maximal 6.000,- € je Objekt
6.2 Bei energetischer Teilsanierung einzelner Gewerke; soweit durch Vorlage von Schlussrechnungen nachgewiesen wird, dass innerhalb eines Zeitraums von höchstens 2 Jahren mindestens die Gewerke Dach, Fassade, Fenster und Türen komplett saniert worden sind
- Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten
- maximal 4.000,- € je Objekt
6.3 Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen im Geschosswohnungsbau bzw. bei Mehrfamilienhäusern und vergleichbaren gemischt genutzten Objekten
- maximal 2.500,- € je Wohnung
- maximal 20.000,- € je Objekt
7. Sonstige Maßnahmen, insbesondere zur Förderung von Fahrrad- oder E-Mobilität sowie Klimaschutzveranstaltungen
- über die Förderbeträge wird im Einzelfall entschieden
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.