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ISB Darlehen - Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums (705)

Darlehen von max. 100.000,00 € für Haushalte mit bis zu 4 Personen / Tilgungszuschuss von max. 15,00 % der Darlehenssumme

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert wird die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte, wenn die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überstiegen wird (z.B. 4-Personenhaushalt ca. 78.029,- € Jahresbruttoeinkommen)

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Barrierefreie Maßnahmen
- bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, z.B. Einbau einer Rampe, breitere Türen, bodengleiche Dusche etc.
- Automatisierungstechnik, z.B. zentrale System zur Steuerung von Rollläden, Lichtquellen, Steckdosen mit potenziell gefährlichen Verbrauchern, sowie die zur Steuerung notwendigen Tablet-PC's, Sensoren für Türen und Fenster, Bewegungsmelder etc.

2. Energiesparende Maßnahmen
- Verbesserung der Wärmedämmung
- Ersatz vorhandener Fenster
- Verbesserung der Heizungsanlagen

3. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Heizung
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
- solare Wandsysteme
- Wärmetauscher und Wärmepumpen
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, einschl. Klär- und Deponiegas)
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird

4. Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes
- Verbesserung der Beheizung durch erstmaligen Einbau einer Zentralheizungsanlage
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung
- Verbesserung der Energie- und Wasserversorgung
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen (erstmaliger Einbau)
- Verbesserung des Schallschutz
- Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung

5. Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Anlage und Ausbau von nichtöffentlichen Gemeinschaftsanlagen (Kinderspielplätze, Grünanlagen etc.)
- Beleuchtung von Wegen
- Hofbefestigungen, Bau von Müllboxen etc.
- Einbau einer einbruchshemmenden Haustür
- Anbringung von Rauchmeldern

6. Instandsetzungsmaßnahmen (nur in Verbindung mit baulichen Maßnahmen)

7. Beratungs- und Planungskosten

Art und Höhe der Förderung

1. Darlehen
- für Haushalte mit bis zu 4 Personen Darlehen bis maximal 100.000,- €
- für jedes weitere Haushaltsmitglied Erhöhung um 5.000,- €
- Zinssatz von 2,80 % bis 2,90 %, je nach Dauer der Zinsfestschreibung
- Zinssätze gültig seit 04.10.2022
- Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahre frei wählbar
- Tilgung mindestens 2,5 % p.a. zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen
- Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich
- Auszahlung 100 %
- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 %
- Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag 5 Monate lang nach Förderzusage

2. Tilgungszuschuss für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet
- Zuschuss von bis zu 15 % des Darlehens
- maximal 6.000,- €

3. Tilgungszuschuss für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet
- Zuschuss von bis zu 5 % des Darlehens

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.