ISB Darlehen - Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums (705)
Darlehen von max. 100.000,00 € für Haushalte mit bis zu 4 Personen / Tilgungszuschuss von max. 15,00 % der Darlehenssumme
Gefördert wird die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte, wenn die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überstiegen wird (z.B. 4-Personenhaushalt ca. 78.029,- € Jahresbruttoeinkommen)
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Barrierefreie Maßnahmen
- bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, z.B. Einbau einer Rampe, breitere Türen, bodengleiche Dusche etc.
- Automatisierungstechnik, z.B. zentrale System zur Steuerung von Rollläden, Lichtquellen, Steckdosen mit potenziell gefährlichen Verbrauchern, sowie die zur Steuerung notwendigen Tablet-PC's, Sensoren für Türen und Fenster, Bewegungsmelder etc.
2. Energiesparende Maßnahmen
- Verbesserung der Wärmedämmung
- Ersatz vorhandener Fenster
- Verbesserung der Heizungsanlagen
3. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Heizung
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
- solare Wandsysteme
- Wärmetauscher und Wärmepumpen
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, einschl. Klär- und Deponiegas)
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird
4. Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes
- Verbesserung der Beheizung durch erstmaligen Einbau einer Zentralheizungsanlage
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung
- Verbesserung der Energie- und Wasserversorgung
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen (erstmaliger Einbau)
- Verbesserung des Schallschutz
- Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung
5. Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Anlage und Ausbau von nichtöffentlichen Gemeinschaftsanlagen (Kinderspielplätze, Grünanlagen etc.)
- Beleuchtung von Wegen
- Hofbefestigungen, Bau von Müllboxen etc.
- Einbau einer einbruchshemmenden Haustür
- Anbringung von Rauchmeldern
6. Instandsetzungsmaßnahmen (nur in Verbindung mit baulichen Maßnahmen)
7. Beratungs- und Planungskosten
Art und Höhe der Förderung
1. Darlehen
- für Haushalte mit bis zu 4 Personen Darlehen bis maximal 100.000,- €
- für jedes weitere Haushaltsmitglied Erhöhung um 5.000,- €
- Zinssatz von 2,80 % bis 2,90 %, je nach Dauer der Zinsfestschreibung
- Zinssätze gültig seit 04.10.2022
- Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahre frei wählbar
- Tilgung mindestens 2,5 % p.a. zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen
- Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich
- Auszahlung 100 %
- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 %
- Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag 5 Monate lang nach Förderzusage
2. Tilgungszuschuss für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet
- Zuschuss von bis zu 15 % des Darlehens
- maximal 6.000,- €
3. Tilgungszuschuss für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet
- Zuschuss von bis zu 5 % des Darlehens
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.