Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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IBB Förderergänzungsdarlehen

Darlehen von max. 100,00 % des Finanzierungsbedarfs

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert werden Ergänzung und Neustrukturierung bestehender Förderungen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- alle Träger von Maßnahmen, die bei der IBB ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben
- Kunden der IBB, die eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Anschlussfinanzierungen bei durch die IBB geförderten Objekten (z.B. im sozialen Wohnungsbau oder KfW-Darlehen)
- Neustrukturierungen von Förderungen (z.B. bei Erbschafts- und Scheidungsfällen) oder Umstellung auf Restkapital
- Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z.B. anteilige Kaufpreisfinanzierungen von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
- Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern im Fall von Marktversagen

Art und Höhe der Förderung

- individuelles Darlehensangebot bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
- Auszahlung 100 %
- vorzeitige, auch teilweise Tilgung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich
- keine Bereitstellungsprovision bei Abruf des Darlehens innerhalb von drei Monaten, danach monatlich 0,25 % auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.