Modernisierung von Mietwohnraum
Darlehen von max. 40.000,00 € je Wohneinheit
Gefördert wird die Modernisierung von miet- und belegungsfreiem und mindestens 25 Jahre altem Wohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Modernisierer von Mietwohnraum in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonettewohnungen
- Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau
- Zusammenlegung und Grundrissveränderungen von Wohnungen den heutigen Wohnbedürfnisse entsprechend
- Anpassung des Wohnungsbestandes an den Bedarf spezifischer Bewohnergruppen
- Umrüstung auf Heizungsanlagen, die eine optimale Ausnutzung der Energie gewährleisten (Brennwerttechnik, Blockheizkraftwerke und Wärmeversorgung mit Abwärme aus Wärmekraftkopplung)
- solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung
- Verbesserung technischer Anlagen zur Strom- und Wasserversorgung
- wohnungsbezogene Wasserzählung
- Dämmung der Außenbauteile
- Verbesserung von Haustüranlagen entsprechend heutiger Sicherheitsstandards
- Installation von Gegensprech- und Briefkastenanlagen nach Postnorm
- medienbezogene Versorgung der Wohnanlage von der Hauseinspeisung bis zu den Wohnungssteckdosen
Art und Höhe der Förderung
- Darlehen von bis zu 55.000,- € je Wohneinheit
- maximal 80 % der anerkannten Modernisierungskosten
- Zinssatz für 20 Jahre um bis zu 2 % gegenüber dem Marktzins verbilligt, ab dem 21. Jahr marktüblich
- Tilgung abhängig von der Gesamtlaufzeit der Darlehen und wird individuell ermittelt
- Effektivzins zur Zeit 0,00 %
- Zinssatzstand 21.12.2020
- Auszahlung 100 %
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.