Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 510,00 € pro kWp, max. 1.530,00 € je Anlage
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Ausstattung von Wohngebäuden mit Photovoltaikanlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Grundstückseigentümer und sonstige dinglich Berechtigte
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 510,- €/kW installierter Leistung
- maximal 1.530,- € je Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.