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NRW.BANK.Infrastruktur

Darlehen von max. 150.000.000,00 €

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche bzw. soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Organisationsformen (inklusive Kirchen)
- Angehörige der freien Berufe
- private Investoren
- alle unabhängig von der Rechtsform

Nicht antragsberechtigt:
- Antragsteller, deren Gruppenumsatz (außer bei Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund) 500 Mio. € überschreitet

Aktueller Hinweis

Entscheidungsreife Anträge werden bis zum 21.12.2022 entgegen genommen.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen)
- Städtebaumaßnahmen
- Verkehrsinfrastruktur
- Soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser usw.)
- Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen  mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur
- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehr, Dorferneuerung)
- Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung
- Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.)

Art und Höhe der Förderung

- Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten (Annuitäten­ oder Ratendarlehen)
- maximal 150 Mio. € (Abweichung im Einzelfall möglich)
- Laufzeit 3 bis 30 Jahre
- Zinsbindung 10 Jahre, bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit
- maximal 10 Tilgungsfreijahre
- Zinssätze tagesaktuell unter www.nrwbank.de
- Auszahlung 100 %
- Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Vertragsschluss

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.