Private Maßnahmen innerhalb des historischen Stadtbereichs "Westliche Altstadt"
Zuschuss von 30,00 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000,00 €
Gefördert werden wohnraumwirksame Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen sowie Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen für das Herrichten von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und Gewerbe.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer
- Eigentümergemeinschaften
- Erbbauberechtigte
Förderfähig
Insbesondere förderfähige Maßnahmen:
1. Sicherung von Gebäuden
- Erneuerung schadhafter Dächer
- Beseitigung von Schäden am Mauerwerk
2. Verbesserung des Wohnumfeldes
- Fassaden- und Dachbegrünungen
- Herstellung von Stellplätzen in Verbindung mit Schaffung/Erhalt von Wohnraum
- Schaffung oder Umgestaltung privater Grün- und Freiflächen
3. Fassadensanierung
- Erneuerung von Wandputzen
- Fassadenanstrich
- Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen
4. Verbesserung der Wärmedämmung
- Wärmedämmung von Außenhaut/Dach
- Einbau von Wärmeschutzfenstern
5. Beheizung
- Modernisierung bestehender Heizungsanlagen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung
6. Verbesserung der Installation
- Modernisierung der Gas-, Wasser- und Elektroinstallation
- Schaffung oder Verbesserung der sanitären Einrichtungen
7. Verbesserung der Grundrisse
- Teilentkernung von Gebäuden
- Beseitigung gefangener Räume
- Ausbau von Dachgeschossen
- Zusammenlegung von Verkaufsräumen
- Anpassung der Gebäudegrundrisse an zeitgemäße Wohnverhältnisse
8. Barrierefreies Bauen
- Einbau barrierefreier Sanitäreinrichtungen
- Schaffung breiterer Türöffnungen
- Schaffung niveaugleicher Gebäudezugänge
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
- maximal 30.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.