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Solarförderprogramm 2030 - Photovoltaik

Zuschuss von max. 1.750,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Verbindung mit PV-Anlagen bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Privatpersonen
- Vereine
- kleine und mittlere Unternehmen
- freiberuflich Tätige

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
Anschaffung neuer Sonnenstromanlagen (Photovoltaik)

Art und Höhe der Förderung

1. Für PV-Anlagen
- Zuschuss von 100,- €/kWp installierte Leistung
- maximal 1.000,- €

2. Für Stromspeicher
- bis 5 kWh Bonus von 100,- €/kWh
- von 5 kWh bis 10 kWh Bonus von 65,- €/kWh
- von 10 kWh bis 15 kWh Bonus von 50,- €/kWh
- maximal 1.075,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.