Kieler Klimaschutzfonds
Zuschuss von max. 100,00 % der zuschussfähigen Aufwendungen
Gefördert werden Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase, insbesondere Kohlendioxid, und zur Einsparung von Primärenergie beitragen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Institution und Unternehmen
- Verbände und Vereine
- Gruppen, insbesondere Schülergruppen
- Einzelpersonen
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Einführung und Nutzung regenerativer Energien
- Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung
- Einsparung von Energie (Pilotprojekte)
- Erneuerung auf regenerative Heiz-Anlagen
- bestimmte Flüssiggasanlagen von Primagas
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von bis zu 100 % der zuschussfähigen Aufwendungen (Bemessungsgrundlage sind die Geräte- und Materialkosten)
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.