SAB-Förderergänzungsdarlehen
Darlehen
Gefördert werden alle Wohnungsbauvorhaben, die in Verbindung mit einer Basisförderung der SAB gefördert werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die Wohneigentum schaffen wollen
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien
- Maßnahmen zum Bau sowie Um- oder Ausbau von Wohnimmobilien
Art und Höhe der Förderung
- individuell vereinbares Darlehen zur Ergänzung der Finanzierung von geförderten Wohnungsbaumaßnahmen
- Sollzinssätze werden am Tag der Zusage festgelegt
- Sollzinsbindung individuell zischen 3 und 15 Jahren vereinbar
- Auszahlung des Darlehens ohne Bearbeitungsentgelt nach Baufortschritt oder für die Zahlung eines Kaufpreises
- Tilgung des Annuitätendarlehens in monatlichen Raten, die Tilgung beginnt regelmäßig ein Jahr nach Darlehenszusage, der Tilgungssatz soll mindestens 2 % p.a. betragen
- Bereitstellungszins für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge ab der 7. Woche nach Zusage monatlich 2 % p.a.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.