Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
Steuerliche Abzugsfähigkeit von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.200,00 €
Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am bestehenden Gebäude, in der Wohnung und auf dem Grundstück.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Wohnungseigentümergemeinschaften, die Handwerkerleistungen für das Gemeinschaftseigentum (im Regelfall über einen Verwalter) beauftragen
- private Haushalte (Mieter und Eigentümer)
Förderfähig
Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten z.B. am Dach, an der Fassade, an Garagen
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
- Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, TV, PC)
- Maßnahmen der Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
- Gebühren für Schornsteinfeger
- Terassenüberdachungen
- Wohnraumerweiterungen
- Ausgaben für Schornsteinfeger in vollem Umfang
Art und Höhe der Förderung
- steuerliche Abzugsfähigkeit von 20 % der Arbeitskosten bei der Einkommenssteuer
- maximal 1.200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.