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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 EStG)

Steuerliche Abzugsfähigkeit von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.200,00 €

Bundesweit verfügbare Programme

Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am bestehenden Gebäude, in der Wohnung und auf dem Grundstück.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Wohnungseigentümergemeinschaften, die Handwerkerleistungen für das Gemeinschaftseigentum (im Regelfall über einen Verwalter) beauftragen
- private Haushalte (Mieter und Eigentümer)

Förderfähig

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten z.B. am Dach, an der Fassade, an Garagen
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
- Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, TV, PC)
- Maßnahmen der Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
- Gebühren für Schornsteinfeger
- Terassenüberdachungen
- Wohnraumerweiterungen
- Ausgaben für Schornsteinfeger in vollem Umfang

Art und Höhe der Förderung

- steuerliche Abzugsfähigkeit von 20 % der Arbeitskosten bei der Einkommenssteuer
- maximal 1.200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.