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Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes

Zuschuss von min. 30,00 % der förderfähigen Gesamtkosten

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die zukunftsorientierte Entwicklung der Wohnqualität im Bestand.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- sonstige Verfügungsberechtigte
- von Eigentümern bevollmächtigte Personen

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Verbesserungen des Wohnungsbestandes
- Sicherung und Verbesserung der Wohnfunktionen
- Energieinsparungen auf Grundlage von Energiegutachten
- Einsatz regenerativer Energien
- Verbesserungen des Schallschutzes
- Zusammenlegungen von Wohnungen
- Verbesserungen der barrierefreien Erreichbarkeit
- Ergänzung des Wohnungsbestandes
- Umgestaltung von Erdgeschosszonen und Zugangsbereichen
- Umwandlung von Gebäudeflächen zu Wohnzwecken

2. Verbesserungen der Freiflächen im privaten Wohnumfeld
- Anlage und Aufwertung von privaten Grün- und Freiflächen
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs
- Errichtung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Neuordnung von Müllplätzen
- barrierefreie Wegeführungen
- Verbesserung der Beleuchtungen
- Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen und Freiflächen

3. Verbesserungen der Freiflächen im öffentlichen Raum, wenn sie im Zusammenhang mit privaten Maßnahmen stehen oder zur Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen

4. Verbesserungen des Stadtbildes
- Pflege und Verbesserung des Stadtbildes bei besonderem städtebaulichen Interesse
- Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung

Förderfähige Gesamtkosten:
- bis zu 500,- €/m² für die Verbesserung des Wohnungsbestandes, Erweiterung von Wohnflächen oder Umgestaltung von Erdgeschosszonen als Einzelmaßnahme (EnEV minus 30 %)
- bis zu 600,- €/m² für die Verbesserung des Wohnungsbestandes, Erweiterung von Wohnflächen oder Umgestaltung von Erdgeschosszonen als Gesamtmaßnahme (Energieeffizienzhaus 115)
- bis zu 750,- €/m² für die Modernisierung von Gebäuden und deren Umfeld im Rahmen von Gesamtmaßnahmen auf den für Neubauten gültigen EnEV-Standard
- bis zu 750,- €/m² für die Umwandlung vorhandener Flächen in Wohnflächen im Rahmen von Gesamtmaßnahmen mit dem für Neubauten gültigen EnEV-Standard
- bis zu 250,- €/m² zusätzlich für die Sanierung denkmalgeschützter oder erhaltenswerter Gebäude

Art und Höhe der Förderung

1. Gesamtmaßnahmen (Darlehen oder Zuschuss)
1.1 Zinsloses Darlehen für die Dauer von 10 Jahren
- als Grundförderung Darlehen von 85 % der förderfähigen Gesamtkosten
- für eine Sanierung auf Passivhausstandard Zusatzdarlehen von 85,- €/m² Wohnfläche
- für Wohnungszusammenlegungen Zusatzdarlehen von 5.000,- €/Wohnung
- für barrierefreie Zugänge auch in den obersten Geschossen Zusatzdarlehen von 7.000,- €/Wohnung, maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten
- für barrierefreie Wohnungen Zusatzdarlehen von 7.000,- €/Wohnung, maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Zinssatz für die Restlaufzeit 0,5 %
- Tilgung 2 % p.a. zuzüglich Zinsersparniss
1.2 Zuschuss
- Grundzuschuss von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- für Passivhäuser zusätzlicher Zuschuss von 30,- €/m² Wohnfläche
- für Wohnungszusammenlegungen zusätzlicher Zuschuss von 1.764,70 €/Wohneinheit
- für barrierefreie Zugänge zusätzlicher Zuschuss von 2.470,59 €/Wohneinheit
- für barrierefreie Wohnungen zusätzlicher Zuschuss von 2.470,59 €/Wohneinheit

2. Einzelmaßnahmen (ausschließlich durch Zuschüsse)
- für barrierefreie Zugänge auch in den obersten Geschossen Zuschuss von 5.000,- €/Wohnung, maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten
- für Verbesserungen des privaten Wohnumfeldes als Einzelmaßnahme Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 150,- €/m² Freifläche
- für Aufwertungen von öffentlichen Grün- und Freifläche Zuschuss von 150,- €/m² Freifläche
- für Erneuerungen von stark heruntergekommenen Fassaden an ortsbildprägender Stelle Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten von 60,- €/m²
- für Erneuerungen von stark heruntergekommenen Fassaden von denkmalgeschützten Gebäuden an ortsbildprägender Stelle Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten von bis zu 150,- €/m²
- für Verbesserungen der wohnklimatischen Verhältnisse in Mietwohnungen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.