Gemeinde Ringsberg: Erneuerbare Energien
Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 2.000,00 €
Gefördert werden Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen, wenn sie nach den Förderbedingungen von BAFA/KfW förderwürdig sind.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Bitte beachten
- Die Maßnahme muss nach den Förderbedingungen "Erneuerbare Energien" der KfW-Bankengruppe/BAFA förderwürdig sein. Der Antragsteller hat dieses nachzuweisen.
- Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
- Der Antrag auf Förderung ist bei der Gemeinde Ringsberg unter Vorlage einer Kostenschätzung sowie notwendiger technischer Daten und Unterlagen vor Erstellung der Anlage einzureichen. Der Bau- /Installationsbeginn kann gleichzeitig mit dem Einreichen des Antrags erfolgen.
- Die Förderzusage ist auf 6 Monate befristet, eine Fristverlängerung ist in der Regel nicht möglich. Innerhalb dieser Zeit ist die Anlage fertig zustellen und abzurechnen.
Kumulierbarkeit
Hierzu liegen keine Informationen vor.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.