Gemeinde Ringsberg: Erneuerbare Energien
Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 2.000,00 €
Gefördert werden Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen, wenn sie nach den Förderbedingungen von BAFA/KfW förderwürdig sind.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Gebäudeeigentümer
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Energieberatungen zur Erlangung von Energiepässen
- Dämmmaßnahmen zur Energieeinsparung
- Modernisierung von Heizungsanlagen
- Pelletheizungen
- Wärmepumpen
- Solarthermie
- Kleinwindkraftanlagen
- Photovoltaikanlagen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 10 % der Investitionskosten
- maximal 1.000,- € je Anlage und Antrag auf Wohnraumsanierung bzw. Neubau
- maximal für 2 voneinander unabhängige Anlagen/Anträge
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.