Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Solaranlagen in Wohngebäuden

Zuschuss von 10,00 % der nachgewiesenen Material- und Lohnkosten

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung sowie Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Grundstückseigentümer
- Inhaber grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbauberechtigte)

Art und Höhe der Förderung

- für Unternehmerleistungen Zuschuss von 10 % der nachgewiesenen Material- und Lohnkosten
- für Eigenleistungen Zuschuss von 20 % der nachgewiesenen Materialkosten
- für Einfamilienhäuser maximal 520,- €
- für Zwei- und Mehrfamilienhäuser maximal 390,- € je Wohnung, mindestens aber 520,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.