Solaranlagen in Wohngebäuden
Zuschuss von 10,00 % der nachgewiesenen Material- und Lohnkosten
Gefördert wird die Installation von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung sowie Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Grundstückseigentümer
- Inhaber grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbauberechtigte)
Art und Höhe der Förderung
- für Unternehmerleistungen Zuschuss von 10 % der nachgewiesenen Material- und Lohnkosten
- für Eigenleistungen Zuschuss von 20 % der nachgewiesenen Materialkosten
- für Einfamilienhäuser maximal 520,- €
- für Zwei- und Mehrfamilienhäuser maximal 390,- € je Wohnung, mindestens aber 520,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.