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Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden und Nutzung von Solarenergie in Gütersloh 2020-2023

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Maßnahmen zur energie- und wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Private Eigentümer von im Stadtgebiet liegenden Wohngebäuden mit bis zu 6 Wohneinheiten

Aktueller Hinweis

In der aktuellen Situation hat die Stadt das Förderprogramm im Jahr2022 gegenüber dem Vorjahr erheblich aufgestockt. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage sind die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft. Das Förderprogramm wirdvoraussichtlich Anfang 2023 fortgesetzt. Umfang und Konditionen stehen noch nicht fest.

Art und Höhe der Förderung

1. Dämmmaßnahmen
1.1 Wärmedämmung der Gebäudehülle (Dämmstoffe der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035)
- für Dämmung Oberste Geschossdecke mit 28 cm Zuschuss von 5,- €/m², für jeden weiteren cm Dämmstoffstärke Erhöhung um 0,50 € bis maximal Passivhausanforderung
- für Dämmung Flachdach mit 28 cm Zuschuss von 8,- €/m², für jeden weiteren cm Dämmstoffstärke Erhöhung um 1,- € bis maximal Passivhausanforderung
- für Dämmung Schrägdach mit 24 cm Zuschuss von 6,- €/m², für jeden weiteren cm Dämmstoffstärke Erhöhung um 0,50 € bis maximal Passivhausanforderung
- für Dämmung Außenwände mit 18 cm Zuschuss von 6,- €/m², für jeden weiteren cm Dämmstoffstärke Erhöhung um 1,- € bis maximal Passivhausanforderung
- für Dämmung Kellerdecke oder Sohlplatte mit 10 cm Zuschuss von 5,- €/m², für jeden weiteren cm Dämmstoffstärke Erhöhung um 0,50 € bis maximal Passivhausanforderung
- für Entrümpelung des Dachbodens (bei Erreichen EnEV) Zuschuss von 49 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 250,- €
- für Nutzung nachwachsender Rohstoffe (z.B. Zellulose, Holzwerkstoffe, Kork, Schafwolle, Baumwolle, Kokosfaser, Gras, Stroh, Flachs oder Hanf) zusätzlicher Zuschuss von 1,- €/m² Bauteilfläche

1.2 Sanierung von Fenstern und Türen sowie Raumlüftung
1.2.1 Fenster, Balkon- und Terrassentüren
- für Neuverglasung mit 3-fach-Glas und hoch wärmegedämmten Profilen (Uw ≤ 0,75 W/m²K) Zuschuss von 50,- €/m²
1.2.2 Raumlüftung
- für Abluftventilator mit automatischem Feuchtesensor für das Badezimmer (mit Durchgang nach außen) Zuschuss von 50,- €
- für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen für die komplette Wohnung mit Wärmerückgewinnung Zuschuss von 750,- € pro Wohneinheit

2. Vor-Ort-Beratung und Baubegleitung
- für mind. 90-minütige qualifizierte Vor-Ort-Energieberatung (sofern keine Beratung durch VZ NRW möglich ist) Zuschuss von 100,- €
- für Baubegleitung durch qualifizierte Energieberater Zucshuss von 50 % der Beratungskosten, maximal 400,- €
- für Beratungsleistungen eines Sanierungslotsen Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten, maximal 800,- €

3. Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit Baujahr vor 01.01.2019
- für Anlagen mit Ausrichtung Ost und/oder West 90 Grad  bis 160 Grad und 200 Grad bis 270 Grad und einer Leistung bis 9,9 kW Zuschuss von 110,- € je kW installierter Leistung
- für Anlagen mit Ausrichtung nach Süden 180 Grad +/- 20 Grad und einer Leistung bis 8 kW Zuschuss von 80,- € je kW installierter Leistung
- für Anlagen an Fassaden (P0 Grad bis 270 Grad) und einer Leistung bis 9,9 kW Zuschuss von 110,- € je kW installierter Leistung

4. Zuschussgrenzen
- maximal 10% der förderfähigen Investitionskosten
- für Einfamilienhäuser maximal 6.500,- €
- für Zweifamilienhäuser maximal 8.500,- €
- für jede weitere Wohneinheit maximal 600,- €
- maximal 10.900,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.